Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Für Einzelgäste und Gruppen

Mit diesen Geschäftsbedingungen möchten wir in Ihrem und in unserem Interesse Rechtsklarheit schaffen. Sie anerkennen ihren Inhalt, wenn Sie ein Zimmer bei uns anmieten.

Gastaufnahmebedingungen des Vital- und Wellness Hotel Albblick

Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Gastaufnahmevertrages der zu Stande kommt, wenn Sie bei uns eine Unterkunft buchen. Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Gast, und uns, Vital- und Wellnesshotel Albblick OHG, als Beherbergungsbetrieb, nachstehend „BHB“ abgekürzt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

    1. Vertragsschluss
      1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast vorliegen.
      1.2 Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
      1.3 Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
      1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des BHB beim Gast, bzw. Auftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass insbesondere auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den BHB rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der BHB bei mündlichen und telefonischen Buchungsbestätigungen von dieser zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung an den Gast übermitteln.
      1.5 Unterbreitet der BHB auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des BHB an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rück-bestätigung des BHB bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot, soweit angegeben innerhalb der im Angebot genannten Frist, ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
    2. Reservierungen
      2.1 Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB möglich.
      2.2 Ist keine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Gastaufnahmevertrag.
    3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
      3.1 Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z.B. Strom, Gas, Wasser, Telefon, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
      3.2 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage, also dem gültigen Prospekt, der Internetseite des BHB, bzw. der sonstigen Leistungs- und Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. Angaben in Orts- oder Hotelführern sind nur bei einer entsprechenden ausdrück-lichen Vereinbarung mit dem BHB für dessen Leistungspflicht maßgeblich.
    4. Zahlung
      4.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Bei schriftlichen Buchungsbestätigungen wird die vereinbarte Zahlungsregelung dort festgehalten. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleis­tungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den BHB zu bezahlen.
      4.2 Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der BHB eine Anzahlung in Höhe von …% des Gesamtpreises verlangen.
      4.3 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen mit EC-Card und Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart ist oder vom BHB allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
    5. Rücktritt und Nichtanreise
      5.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
      5.2 Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer, Zimmer für Allergiker) um eine anderweitige, bestimmungsgemäße Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
      5.3 Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich war, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
      5.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
      Bei Übernachtung/Frühstück 80%
      Bei Halbpension 70%
      Bei Vollpension 60 %, Bei Tagungen/Konferenzen/Veranstaltungen 80%
      5.5 Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des BHB wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
      5.6 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskos­ten-Versicherung wird dringend empfohlen.
      5.7 Grundsätzlich ist jede Stornierung aber bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei.
  • Pflichten des Kunden, Kündigung durch den BHB
    6.1 Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, ist nicht gestattet.
    6.2 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
    6.3 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gas­tes ganz oder teilweise entfallen.
    6.4 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
    6.5 Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der BHB in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den BHB zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.
    6.6 Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb des BHB, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der BHB, so gelten für den Zahlungsanspruch des BHB die Bestimmungen in Ziffer 5. entsprechend.
  • Haftungsbeschränkung bei vermittelten Fremdleistungen
    Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden.
  • Verjährung
    8.1 Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren nach einem Jahr.
    8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
    8.3 Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  • Rechtswahl und Gerichtsstand
    9.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
    9.2 Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
    9.3 Für Klagen des BHB gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gastes, bzw. Auftraggebers maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.
    9.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Gastaufnahmevertrag, bzw. das Rechtsverhältnis zum Gast oder Auftraggeber zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
  • Sonstiges, Pfand und weitere Gebühren: Bademäntel können an der Rezepzion abgeholt werden. Wir berechnen pro Bademantel  eine Gebühr von € 6,- zuzüglich € 25,- Pfand. Für Safeschlüssel berechnen wir ein Pfand von € 100,- welches bei Rückgabe des Schlüssels wieder gutgeschrieben wird. Bei Verlust eines Schlüsselsticks berechnen wir Ihnen Kosten in Höhe von € 15,- pro Stick. Wenn im Zimmer geraucht wird, berechnen wir eine Reinigungspauschale hierfür in Höhe von € 200,-

 

© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Rechtsanwalt Noll, Stuttgart, 2006.

Vital- und Wellnesshotel Albblick
Inhaber: W. Jung
Tumlinger Weg 30
D-72178 Waldachtal-Salzstetten
Tel. 07486 – 9800
Fax 07486 – 980103
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